| Bürgerentlastungsgesetz 2010 |
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Ab 1. Januar 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch das neue Bürgerentlastungsgesetz in höherem Maße von der Steuer abgesetzt werden. Das bringt praktisch allen Versicherten Vorteile. Spürbare Verbessung zum Jahreswechsel. Dem Gesetzgeber war es wichtig, die Bürger sofort spärbar zu entlasten. Die höheren Abzugsbeträge sind daher bereits in die aktuelle Lohnsteuertabelle für 2010 intergriert. Dadurch verringert sich Ihr Lohnsteuerabzug bereits ab Januar 2010. Sie können nun sich selbst und Ihre Angehörigen weit über den bisherigen Vorsorge-Höchstbetrag hinaus einkommensteuerfrei absichern! Alle von Ihnen gezahlten Beiträge für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind ab 2010 in voller Höhe steuerlich abzufähig. Nicht abzugfähig sind nur noch Mehrleistungen, die nicht zur Basisabsicherung gehören. |
